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Auto durch Unwetter beschädigt: Wann zahlt die Versicherung?
Auf das Wetter ist kein Verlass mehr: Obwohl das ohnehin oft stürmische Frühjahr hinter uns liegt, muss mit immer neuen Kapriolen gerechnet werden. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) stellte bei der Auswertung des Monats Juni eine deutlich zu hohe Niederschlagsmenge fest, die meist von Unwettern begleitet wurde - statt 85 Liter im langjährigen Durchschnitt fielen 115 Liter vom Himmel. Aktuelle Wetterentwicklungen zeigen, dass die Gefahr von Unwettern sich gar noch erhöht. Gewitter sind aber nicht selten mit Schäden am eigenen Wagen verbunden. Wer haftet im Falle von Beschädigungen?


Teilkasko zahlt für Unwetterschäden
Gesetzlich vorgeschrieben ist bei einem Fahrzeug nur die Haftpflichtversicherung - und die steht für Schäden am eigenen Wagen grundsätzlich nicht gerade. Bei einer Teilkaskoversicherung ist die Situation schon etwas komplizierter: Steht das Auto in einer Tiefgarage, die durch die Regengüsse vollläuft, werden Schäden reguliert. Das Durchfahren einer tiefen Wasserlache wird hingegen dem Fahrer als Fehlverhalten ausgelegt, welches nicht durch diese Police reguliert wird. Andere Unwetterschäden, die beispielsweise durch Hagel entstehen oder wenn ein durch Sturm entwurzelter Baum auf das Auto fällt, werden dagegen auf Kosten der Versicherung repariert. Für konkrete Informationen sollten sich Interessenten allerdings vorab bei einer Autoversicherung informieren, um so einen Überblick über alle Versicherungsleistungen zu erhalten. Bei der Vollkasko-Police ist die Situation eindeutig, hier zahlt die Versicherung beinahe in jedem Fall. Die Verweigerung von Leistungen wäre ohnehin nur denkbar, wenn dem Fahrzeugführer grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden könnte - was bei einem Unwetter üblicherweise nicht der Fall ist.

Schaden unverzüglich melden
Kommt es zu einem solchen Schaden, sollte der Versicherte seine Pflichten kennen, die in der Versicherungsbranche als Obliegenheiten bezeichnet werden. Dazu gehört die Schadensminderungspflicht: Wird durch einen herabstürzenden Ast beispielsweise die Windschutzscheibe des Pkw zerstört, kann Regen eindringen. Dadurch wird der Schaden weiter vergrößert, was vom Fahrzeughalter unbedingt verhindert werden sollte. Die kann durch eine Abdeckung oder eine Fahrt des Wagens ins Trockene geschehen. Darüber hinaus ist der Versicherte verpflichtet, den Schaden unverzüglich zu melden.

Unwetterschäden können schnell instandgesetzt werden
Auf diese Weise können viele Schäden vergleichsweise günstig ausgebessert werden. Scheiben lassen sich nach einem kleinen Steinschlag durchaus wieder reparieren, wenn die Beschädigung nicht im Sichtfeld liegt. Durch Hagelkörner verursachte Dellen erfordern heute keinen Austausch des Karosserieteils mehr, sondern können einfach herausgedrückt oder -gezogen werden. Dabei werden spezielle Zugösen an die betreffende Stelle geklebt, das Herausziehen stellt dann keine Schwierigkeit mehr dar. Unter Hitzeeinwirkung kann der Kleber nach dem Ausbeulen wieder rückstandslos entfernt werden. Der besondere Vorteil dieser Methode: Ein teures Lackieren ist nicht mehr notwendig.