Immer mehr Deutsche steigen auf das Hybridauto um. Ein Grund hierfür sind die großzügigen Förderungen des Bundes. Menschen lieben Boni und Belohnungen, das zeigt sich schon bei einem Blick in die virtuelle Welt. Seriöse Glücksspielanbieter wie https://www.casino777.ch/ bieten neuen Spielern Boni für die Anmeldung an.
Dadurch generieren die Betreiber mehr Zuwachs, ähnlich funktioniert die Förderung der Hybridautos. In beiden Fällen profitiert am Ende aber der Nutzer selbst. Für das Jahr 2023 sind einige Änderungen hinsichtlich der Förderung geplant.
Was das im Einzelnen für Käufer bedeutet, wird nachfolgend erläutert.
Warum es Förderungen für E-Mobilität gibt
Es gibt viele Gründe, die für ein Hybrid-Fahrzeug sprechen, die Anschaffungskosten sind allerdings hoch. Hersteller und Staat bieten aus diesem Grund Subventionen an, um für einen Kaufanreiz bei Interessenten zu sorgen. Mit dem Umweltbonus können Wasserstoffautos, E-Autos und Hybride gefördert werden, sofern sie die behördlichen Voraussetzungen erfüllen.
Besonders gelohnt hatte sich der Kauf eines Hybriden während der Corona-Pandemie. Mit der Innovationsprämie war eine doppelte Förderung möglich und ist es noch bis Ende des Jahres 2022. Die Verdopplung des Umweltbonus fand im Rahmen eines Konjunkturpaketes statt. Ab Januar 2023 gelten dann wieder die einfachen Förderungen.
Förderung ab 2023: Keine Verdopplung mehr
Bis Ende 2022 können Hybridautos einen Förderungsanteil in Höhe von maximal 6.750 Euro ermöglichen. Zum Jahreswechsel wird die Prämie wieder reduziert, der einfache Umweltbonus wird dann wieder gezahlt. Ob ein Hybridauto überhaupt gefördert wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die sich mittlerweile verändert haben.
Wer bis Ende 2021 den Förderantrag gestellt hatte, konnte Hybriden mit einer elektronischen Mindestreichweite von 40 Kilometern bereits fördern lassen. Heute hat sich die Reichweite auf 60 Kilometer erweitert. Alternativ hierzu muss das Fahrzeug eine maximale CO₂-Emission von 50 Gramm/Kilometer aufweisen.
Vor dem Kauf ausreichend informieren
Bevor ein Hybridauto angeschafft wird, ist die Förderungsfähigkeit zu ermitteln. Schon mit Beginn des Jahres 2022 wurden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einige Fahrzeuge gestrichen und die Liste der förderfähigen Fahrzeuge angepasst. Antragstellungen sind nur so lange möglich, wie das Modell noch zu den gültigen und förderungsfähigen Fahrzeugen gehört. Nach Ablauf des entsprechenden Datums wird keine Förderung mehr möglich.
Fördermittel sollen Stück für Stück gestrichen werden
Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sind E-Autos mittlerweile im Mainstream angekommen. Der Minister sieht folglich das Ende der Förderungen gekommen. Bis das endgültige Ende eingeläutet wird, soll es Übergangsregelungen geben, die sich nur noch auf batteriebetriebene Fahrzeuge fokussieren. Mit einem Förderdeckel soll schrittweise die Förderung zurückgenommen werden.
Dabei sind für die kommenden Jahre nachfolgende Beträge vorgesehen:
● Im Jahr 2023 stehen Fördermittel in Höhe von 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung.
● Im Jahr 2024 werden Fördermittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro bereitgehalten.
Fraglich ist, welche Änderungen es bei der Ausschöpfung der Prämie geben wird. Wenn die Fördergelder verbraucht sind, könnten Antragsteller leer ausgehen.
Zu beachten ist zudem, dass die Förderung von Plug-in-Hybriden ab dem Jahresbeginn 2023 nicht mehr gewährt werden soll.
E-Autoförderung und Hybrid-Förderung im Check
Die wichtigste Information für alle, die sich für eine Plug-in-Hybride interessieren: Die Antragstellung muss vor 31. Dezember 2022 erfolgen, ab 2023 gibt es keine Förderung mehr. Gefördert werden nach Ende des Jahres ausschließlich brennstoffzellen- und batteriebetriebene Fahrzeuge, die nachweislich positive Einflüsse auf das Klima haben.
Für diese Fahrzeuge gelten dann folgende Möglichkeiten:
● Bei einem Listenpreis von maximal 40.000 Euro wird mit 4.500 Euro (anstatt vorherigen 6.000 Euro) gefördert.
● Bei einem Listenpreis von minimal 40.000 Euro und maximal 65.000 Euro wird mit 3.000 Euro (anstatt vorherigen 5.000 Euro) gefördert.
● Sämtliche Fahrzeuge mit einem Kaufpreis von > 65.000 Euro erhalten keine weitere Förderung.
Während obige Regelungen ab Januar 2023 gelten sollen, wird ab 1. September 2023 eine weitere Neuregelung umgesetzt. Ab diesem Datum sollen ausschließlich Privatpersonen eine Chance auf Förderung haben. Stand September 2022 wird noch überprüft, ob es Ausnahmeregelungen für gemeinnützige Organisationen und Gewerbetreibende im Kleingewerbe geben wird.
Eine weitere Veränderung steht dann ab Januar 2024 auf dem Plan. Ab diesem Zeitpunkt werden lediglich Elektroautos mit einem maximalen Listenpreis von 45.000 Euro mit 3.000 Euro gefördert. Alle teureren Autos haben demnach keinen Anspruch mehr auf Förderung.
Verschiedene Arten von Fahrzeugen können gefördert werden
Nicht alle Arten von Fahrzeugen werden durchgängig gefördert. Wer noch schnell eine finanzielle Förderung mitnehmen möchte, muss vor Ende 2022 einen entsprechenden Antrag stellen. Grundsätzlich sind Neufahrzeuge mit Zulassungsdatum nach dem 3. Juni 2020 förderfähig. Auch Gebrauchtwagen können gefördert werden, sofern die erste Zulassung nicht länger als bis zum 4. November 2019 zurückliegt. Die zweite Zulassung des neuen Besitzers muss ebenfalls nach dem 3. Juni 2020 erfolgt sein.
Voraussetzung für eine Förderung ist außerdem, dass der Fahrzeughalter sein Fahrzeug mindestens für ein halbes Jahr in Deutschland zulässt. Sollte diese Frist unterschritten werden, muss die Behörde darüber schleunigst informiert werden.
Leasing-Fahrzeuge müssen sogar mindestens 12 Monate zugelassen sein, sofern die Laufzeit minimal 12 Monate und maximal 23 Monate beträgt. Bei Leasing-Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 23 Monaten erhöht sich die Haltezeit auf mindestens 24 Monate.
Umweltprämie auch für gebrauchte Elektro- und Hybridfahrzeuge möglich
Bis Ende 2022 sind auch gebrauchte Hybride noch förderfähig, ab 2023 gilt die Förderung dann nur noch für batteriebetriebene E-Autos. Die Höhe der Förderung wird anhand des deutschen Basismodells berechnet, sofern die Fristen für die Zulassung eingehalten wurden. Da es beim Wiederverkauf eines Autos zu einem Wertverlust kommt, werden nur 80 Prozent des ursprünglichen Listenpreises als Wert angesetzt. Es gibt jedoch noch weitere Voraussetzungen:
● maximale Zulassungsdauer bei der Erstzulassung beträgt 12 Monate
● Kilometerstand muss bei maximal 15.000 Kilometern liegen
● keine Förderleistungen bei der Erstzulassung
Fazit: Schnell sein lohnt sich, vor allem für Hybridfahrer
Für Käufer eines Hybrid-Fahrzeugs lohnt es sich, noch bis Ende 2022 aktiv zu werden. Die Fördergelder rechtzeitig zu beantragen, gibt gleich zwei Vorteile: Zum einen fällt die Förderung für Hybriden ab 2023 gänzlich weg, zum anderen gibt es 2022 noch das doppelte Fördergeld.
Beträgt die elektrische Reichweite über 40 Kilometer und liegt die CO₂-Emission unter 50 g/km, gibt es außerdem die Möglichkeit, den Wagen mit einem E-Kennzeichen zu versehen. Auch das wirkt sich preis sparend aus, da Parken in vielen Städten kostenlos ist. Zudem können Ladesäulen im öffentlichen Raum genutzt werden. Vielerorts ist das E-Kennzeichen Voraussetzung für kostenloses Stromtanken.